Unsere Leistungen

  1. Ordnungsgemäße Erhaltung der allgemeinen Teile der Liegenschaft im Sinne des §3 MRG, einschließlich der baulichen Veränderungen, die über den Erhaltungszweck nicht hinausgehen, und der Behebung ernster Schäden des Hauses in einem Wohnungseigentumsobjekt.
  2. Abwicklung des Zahlungsverkehrs über ein auf den Namen der Wohnungseigentumsgemeinschaft lautendes Konto;
  3. Die Bildung einer angemessenen Rücklage (§31WEG).
  4. Erstellung einer übersichtlichen Nutzungskostenabrechnung zum 31. Dezember und Versendung derselben bis spätestens 30. Juni des jeweiligen Folgejahres.
  5. Erstellung einer Vorausschau für das Folgejahr und Vorschreibung der monatlichen Akontierungen für die Nutzungskosten.
  6. Überwachung der Zahlungseingänge.
  7. Die angemessene Versicherung der Liegenschaft.
  8. Die Bestellung eines Eigentümervertreters.
  9. Die Erlassung und Änderung der Hausordnung.
  10. Die Aufnahme eines Darlehens zur Deckung der durch die Rücklage nicht gedeckten Kosten einer in längeren als einjährigen Abständen wiederkehrenden Arbeit zur ordnungsgemäßen Erhaltung.
  11. Vertretung der Eigentümergemeinschaft vor Verwaltungs- und Finanzbehörden gemäß Vollmacht und sofern kein Anwaltszwang besteht.

Gesonderte Tätigkeiten der Verwaltung:

  • zusätzliche Eigentümerversammlungen
  • Mahnung säumiger Zahler
  • Abwicklung von Versicherungsfällen
  • Leistungen der außerordentlichen Verwaltung gemäß §29 WEG 2002